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   LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09   

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https://dejure.org/2010,23537
LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09 (https://dejure.org/2010,23537)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 4 Ta 131/09 (https://dejure.org/2010,23537)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 4 Ta 131/09 (https://dejure.org/2010,23537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit des Rechtswegs zum Arbeitsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Abweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen Rechtswegunzuständigkeit

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 114, 127 ZPO, 48 ArbGG, 17a GVG
    Prozesskostenhilfe - Aufhebung - unzuständiges Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Abweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen Rechtswegunzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 19.03.2004 - 17 Ta 541/04

    nicht eröffneter Rechtsweg - mangelnde Erfolgsaussicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09
    Das für die Sachentscheidung nicht berufene Arbeitsgericht war nicht befugt, wegen des festgestellten nicht eröffneten Rechtswegs vorab die beantragte Prozesskostenhilfe zu versagen (vgl. LAG Berlin vom 19.03.2004 - 17 Ta 541/04 - ARST 2004, 261).
  • LAG Nürnberg, 28.04.2010 - 4 Sa 566/09

    Berufung gegen klageabweisendes Endurteil

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09
    Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28.04.2010 (Az.: 4 Sa 566/09) steht bindend fest, dass für die vorliegende Zahlungsklage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet und der Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht Schwandorf zu verweisen war.
  • LAG Köln, 22.06.2009 - 5 Sa 234/09

    Entgeltsicherung beim Übergang auf das Entgeltrahmenabkommen der Metall- und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09
    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 23.04.2009, Az.: 5 Sa 234/09, aufgehoben.
  • LAG Hamm, 25.04.2018 - 5 Ta 101/18

    Kreditaufnahme während des Überprüfungszeitraums

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die fragliche Kreditaufnahme angemessen erscheint, und ob sich eine Person, die nicht dem Überprüfungsverfahren nach § 120 a Abs. 1 ZPO unterliegt, in einer vergleichbaren Situation zu der Kreditaufnahme entschlossen hätte (LAG Hamm, Beschluss vom 04.09.2015, 5 Ta 441/15, n.v.; vom 30.12.2013, 5 Ta 585/13, n.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012, 4 Ta 662/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 Ta 131/09 - n. v.).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11

    Rechtsweg: Rechtswegentscheidung bei Anhängigkeit der Hauptsache vor einer

    Ob § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren - entsprechend - anwendbar ist, ist streitig (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 26.11.2010, AZ. 1 W 2523/10, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390; befürwortend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, AZ 3 O 133/09, zitiert nach juris; ähnlich LAG Nürnberg, Beschluss vom 2.6.2010, AZ. 4 TA 131/09 (Vorabentscheidung über den Gerichtsweg); vgl. auch Zöller-Lückemann, ZPO 28. Aufl., vor §§ 17 bis 17b GVG RN 12 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 30.04.2012 - 4 Ta 662/11

    Überprüfung des Fortbestehens der Prozesskostenhilfe-Voraussetzungen; Ausrichtung

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die fragliche Kreditaufnahme angemessen erscheint, und ob sich eine Person, die nicht dem Überprüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 unterliegt, in einer vergleichbaren Situation zu der Kreditaufnahme entschlossen hätte (LAG Hamm, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 Ta 131/09 - n. v.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 10 Ta 1659/20

    Prozesskostenhilfe - berücksichtigungsfähige Raten - Überprüfung nach § 120a ZPO

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die fragliche Kreditaufnahme angemessen erscheint, und ob sich eine Person, die nicht dem Überprüfungsverfahren nach § 120 a Abs. 1 ZPO unterliegt, in einer vergleichbaren Situation zu der Kreditaufnahme entschlossen hätte (LAG Hamm, Beschluss vom 04.09.2015, 5 Ta 441/15, n.v.; vom 30.12.2013, 5 Ta 585/13, n.v.; LAG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012, 4 Ta 662/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 Ta 131/09 - n. v.).
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